Mittelalterliche Folterwerkzeuge
Folter
In Zeiten, als das Geständnis Königin der Beweismittel war, trug der Einsatz der Folter dazu bei, die Schuldfrage schnell zu klären. Folterwerkzeuge lassen sich in drei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe diente der Vollstreckung der Kapitalstrafe, also der Todesstrafe. Die zweite war dazu da, Geständnisse und Schuldbekenntnisse zu erzwingen, und die dritte, die „leichteste“, den Verurteilten mittels der Ehrenstrafe zu demütigen. Alle oben vorgestellten Methoden wurden in Strafprozessen in Europa nach geltendem Recht angewandt. Ein interessantes Mittel des damaligen Rechts war das Ordal, also das sog. Gottesurteil. Dieses spezifische Beweismittel basierte auf der allgemein akzeptierten Annahme, dass Gott nicht zulässt, dass einer unschuldigen Person Schaden zugefügt wird. Wenn eine Person, die verschiedenen Proben oder Folterungen ausgesetzt war, siegreich aus ihnen hervorging und überlebte, bedeutete dies, dass sie unschuldig war.
Hauptstrafe
Das Enthaupten mit der Axt war oft der Abschluss von Hexenprozessen, und in der Häufigkeit seiner Verwendung wurde es nur vom Scheiterhaufen übertroffen. Wenn erschwerende Umstände hinzukamen, wie z.B. Körperkontakt mit dem Teufel oder ein mit ihm geschlossener Blutpakt, wurde die Enthauptung auf dem Scheiterhaufen durchgeführt, die Überreste des Opfers verbrannt und die Asche verstreut. Es wurden auch andere Mittel eingesetzt, um die zur Kapitalstrafe Verurteilten zu töten, wie zum Beispiel die Garotte oder das Pfählen.
Erzwungene Geständnisse
Die Vernehmenden investierten viel Zeit, Arbeit und Phantasie in die Erfindung und Verbesserung immer ausgefeilter Methoden, um den Verhörten Schmerzen zuzufügen. Die „Inquisitionsstühle“ hatten verschiedene Dimensionen, Formen und Variationen. Sie waren jedoch alle mit Holznägeln und Befestigungsvorrichtungen ausgestattet, um jegliche Bewegung des Opfers zu verhindern. Die Folter dauerte viele Stunden und wurde oft durch Auspeitschen, Zwicken und Reißen mit Zangen, Zerquetschen von Fingern oder Brennen ergänzt.
Ehrenstrafe
Das Stehen am Pranger, das Tragen einer Schandmaske oder eines Bußgewandes wurde bei kleineren Vergehen angewandt. Dies wurde als leichte Strafe angesehen, konnte aber zu einer grausamen und unerträglichen Folter werden, die oft mit dem Tod endete, wenn das am Pranger befestigte Opfer z.B. geohrfeigt, mit Steinen oder Schlammhaufen beworfen, mit kochendem Wasser übergossen und oft verstümmelt wurde.
Eiserne Jungfrau
Auch als Nürnberger Jungfrau bekannt, wurde sie so genannt, weil sie einem bayerischen Mädchen ähnelte und im Keller des Nürnberger Gerichts errichtet worden sein soll. Der Verurteilte wurde im Inneren eingesperrt, wo sich ihm scharfe Nägel oder Dornen in den Körper bohrten. Die Anordnung der Dornen war sehr sorgfältig durchdacht. Sie verletzten verschiedene Körperteile, ohne aber lebenswichtige Organe zu treffen, so dass das Opfer einer sehr langen und grausamen Qual ausgesetzt war.
Wasserfolter
Die verhörte Person, die ausgestreckt auf einer Bank lag, wurde (mit Hilfe eines Trichters) gezwungen, eine sehr große Menge Wasser zu trinken. Oft wurde das entkleidete Opfer auch stunden- oder tagelang einem eiskalten Wasserstrahl ausgesetzt. Es ist erwähnenswert, dass diese Foltermethode als „leicht“ angesehen wurde, und die durch ihre Anwendung gewonnenen Aussagen wurden in den Prozessdokumenten als „spontan oder freiwillig“ und als „ohne Einsatz von Folter“ erlangt beschrieben. Dies ist die einzige Folter, die in ihrer unveränderten Form auch heute noch in einigen Ländern angewandt wird.
Keuschheitsgürtel
Der Tradition zufolge schützte der Gürtel die Keuschheit der Ehefrauen der Kreuzritter, die sich auf einen Kreuzzug ins Heilige Land begaben. Aus hygienischen Gründen ist es eher unwahrscheinlich, dass dies während der gesamten Dauer des Kreuzzuges möglich war. Wahrscheinlich wurden Keuschheitsgürtel am häufigsten als Schutz vor Vergewaltigung, bei kurzen Truppenaufenthalten, Reisen, Übernachtungen in Gaststätten usw. verwendet.
Hexen
Am intensivsten fand die Hexenjagd im Zeitraum vom 15. bis zum 17. Jahrhundert statt, nach der Veröffentlichung des berüchtigten „Handbuchs für Inquisitoren“ mit dem Titel „Hexenhammer“. (lat.: „Malleus Maleficarum“). Fast jede Frau hatte unter egal welchem Vorwand der Hexerei beschuldigt, gefoltert und auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden können. Eine der Hexerei beschuldigte Frau wurde unterschiedlichen Proben unterzogen, z.B. wurde sie überkreuzt gebunden in ein Gewässer geworfen, wenn sie ertrank, galt sie als unschuldig, wenn sie sich an der Oberfläche halten konnte, wurde sie auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Eine weitere merkwürdige Probe war das Wiegen, wenn die Angeklagte schwerer als 49,5 Kilogramm war, konnte sie keine Hexe sein, denn ein fliegender Besen (so die damaligen „Experten“) konnte nur 49,5 Kilogramm tragen.
Die Ausstellung
Die Exposition hat moralisierenden Charakter. Unser Ziel ist es, die Besucher zum Nachdenken anzuregen und Fragen über den Menschen und seine dunkle Natur zu stellen, z.B.: Ideologien ändern sich, Gesetze ändern sich, aber ändern sich auch die Menschen; welche Art von Ausstellungen wird es in 400 Jahren über unsere gegenwärtigen Zeiten geben? Die Ausstellung besteht aus mehr als 60 Objekten, für deren Präsentation 150-500 m², in einem oder mehreren Räumen, benötigt werden. Die Größe der Ausstellung kann an Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst werden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Registerkarte „ÜBER UNS„ und im AUSSTELLUNGSKATALOG.